Infos für Wähler

Zwei Stimmen

Bei der Landtagswahl haben jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen. Dementsprechend enthält der Stimmzettel:

Eine linke Spalte zur Kennzeichnung der Erststimme, mit der eine Wahlkreisabgeordnete oder ein Wahlkreisabgeordneter gewählt wird. In dieser Spalte sind die Namen der Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge enthalten sowie Angaben zum Beruf oder Stand und des Wohnortes, bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien außerdem die Namen der Parteien und deren Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwenden, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort z.B. SIGGI WÄHLEN parteilos + unabhängig

Eine rechte Spalte zur Kennzeichnung der Zweitstimme, mit der die Landesliste einer Partei gewählt wird. In dieser Spalte sind die Namen der Parteien angegeben und deren Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwenden, sowie die Familiennamen und Vornamen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Landeslisten.

Erststimme

Die Erststimme wird bei Landtagswahlen auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit ihr wird das Direktmandat des Wahlkreises gewählt.

Zweitstimme

Die Zweitstimme bei Landtagswahlen wird auf der rechten Stimmzettelhälfte (Blaudruck) abgegeben. Mit dieser Stimme entscheidet sich der Wähler für eine bestimmte Partei (Landesliste). Unter dem Parteinamen sind die ersten fünf Bewerber der Landesliste aufgeführt. Nur Parteien können Landeslisten einreichen. Nach der Zahl der Zweitstimmen im RLP errechnet sich die Zahl der Zweitstimmensitze für die Parteien.

Von der Webseite des Bundeswahlleiters.
Quelle: www.bundeswahlleiter.de